1. Zweck und Geltungsbereich
Die ViCOLLECTIVE AG bekennt sich zu höchsten Standards in den Bereichen Integrität, Transparenz und soziale Verantwortung. Diese Richtlinie bietet einen sicheren und anonymen Mechanismus für Mitarbeitende, Lieferanten und externe Interessengruppen, um Bedenken hinsichtlich Ungerechtigkeit, Betrug, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden zu melden, die mit unseren Geschäftstätigkeiten oder unserer Lieferkette in Verbindung stehen.
2. Wer kann eine Meldung machen?
Dieses System steht allen internen und externen Parteien offen, einschliesslich:
- Vollzeit-, Teilzeit- und Saisonmitarbeitende.
- Lieferanten, Auftragnehmer und deren Personal.
- Lokale Gemeinschaftsmitglieder und Gruppen, die von unserer Geschäftstätigkeit betroffen sind.
3. Meldekanäle
Um die Barrierefreiheit für alle zu gewährleisten, unterstützen wir sowohl schriftliche als auch mündliche Beschwerden:
- Digitales Portal (schriftlich): Ein entsprechendes Online-Formular steht für schriftliche Meldungen zur Verfügung.
- Mündlich / Telefon: Lina Berlinger unter der Mobilnummer +41 (0) 76 513 6501.
- Sprachen: Das Meldeportal ist auf Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch verfügbar.
4. Anonymität und Schutz vor Vergeltung
- Anonymität: Meldende Personen können entscheiden, anonym zu bleiben. Unser digitales System ist so konfiguriert, dass IP-Adressen und Identitäten verborgen bleiben, sofern sie nicht freiwillig offengelegt werden.
- Schutz vor Vergeltung: Die ViCOLLECTIVE AG verbietet strikt jede Form von Vergeltung, Drohung oder Benachteiligung gegenüber Personen, die in gutem Glauben ein Anliegen vorbringen.
- Jede/-r Mitarbeitende, der/die Vergeltungsmassnahmen ausübt, muss mit sofortigen Disziplinarmassnahmen rechnen.
5. Umgang mit sensiblen Beschwerden
Beschwerden im Zusammenhang mit sexueller Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen werden mit äusserster Vertraulichkeit behandelt. Diese Fälle werden sofort an Lina Berlinger, HR-Managerin bei ViCOLLECTIVE, weitergeleitet, die in opferzentrierten Ansätzen geschult ist.
6. Untersuchungsprozess und Zeitplan
- Eingangsbestätigung: Der Erhalt einer Beschwerde wird innerhalb von 48 Stunden bestätigt.
- Untersuchung: Ein geschultes Teammitglied oder ein beauftragter Experte wird die Meldung untersuchen. Alle Beteiligten werden regelmässig über den Fortschritt informiert.
- Lösung: Wir streben eine Lösung und die Umsetzung von Abhilfemassnahmen innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Bericht an.
- Wiedergutmachung: Wenn ein Schaden festgestellt wird, verpflichtet sich ViCOLLECTIVE zur Wiedergutmachung. Falls wir den Schaden nicht vollständig eigenständig beheben können, arbeiten wir mit relevanten zivilgesellschaftlichen Akteuren oder nationalen Behörden zusammen.
7. Berufungsverfahren
Falls die meldende Person mit der Lösung nicht zufrieden ist, hat sie das Recht auf Berufung. Berufungen werden von Silvio Matanza geprüft, der nicht an der ursprünglichen Untersuchung beteiligt war.
8. Rechtliche Ausrichtung
Diese Richtlinie ist auf die nationalen Arbeitsgesetze und international anerkannte Menschenrechtsstandards (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) ausgerichtet.